Was gilt als Inverkehrbringen?
Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung.
Was gilt als Inverkehrbringen?
Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung.