Mit der Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die beiden EU-Verordnungen MDR und IVDR sollen auch in der Schweiz die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten und damit der Schutz der Patientinnen und Patienten erhöht werden. Die Anpassung des Schweizer Medizinprodukterechts erfolgte schrittweise und in Abstimmung mit den Übergangsfristen in der EU. Damit wird die Rechtsgleichheit zwischen der Schweiz und der EU gewährleistet.